Internationale
Marke
ZEMANN IP bietet professionelle Unterstützung bei Schutzverweigerungen in Österreich
Ihr Unternehmen hat eine vorläufige Schutzverweigerung erhalten. Was bedeutet das?
Mit einer Internationalen Registrierung können Unternehmen mit einem Antrag Markenschutz in deutlich mehr als 100 Ländern erhalten.
Aber: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) prüft den Antrag nur formell, aber nicht auf mögliche Hindernisse nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Zielländer. Dies erfolgt durch die Markenämter in den Zielländern – in Österreich durch das Österreichische Patentamt, bei Benennung der EU, das EUIPO in Alicante.
Wenn Ihr Unternehmen eine vorläufige Schutzverweigerung („Provisional Refusal“) für Österreich erhalten hat, bedeutet das:
Das Österreichische Patentamt ist der Ansicht, dass absolute Schutzhindernisse vorliegen – zum Beispiel, weil es das Zeichen für beschreibend hält, oder meint, dass das Zeichen gegen die guten Sitten verstößt.
und/oder
Jemand hat Widerspruch gegen die Internationale Registrierung in Österreich auf Grundlage einer älteren Marke erhoben.
Was nun?
Noch ist nichts verloren: Das Österreichische Patentamt hat in der vorläufigen Schutzverweigerung eine Frist zur Äußerung festgelegt – in der Regel drei bis vier Monate. Ihr Unternehmen sollte prüfen, ob die vorläufige Schutzverweigerung berechtigt ist. Wenn das nicht der Fall ist, muss rechtzeitig eine Äußerung eingebracht werden, wenn man verhindern möchte, dass aus der vorläufigen Schutzverweigerung eine endgültige wird.
ZEMANN IP hilft bei der Prüfung der Erfolgsaussichten einer Äußerung und vertritt Ihr Unternehmen gerne vor dem Österreichischen Patentamt.
Brauchen Sie Unterstützung bei einer vorläufigen Schutzverweigerung?
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Mit einer Internationalen Registrierung können Unternehmen mit einem Antrag Markenschutz in deutlich mehr als 100 Ländern erhalten.
Aber: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) prüft den Antrag nur formell, aber nicht auf mögliche Hindernisse nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Zielländer. Dies erfolgt durch die Markenämter in den Zielländern – in Österreich durch das Österreichische Patentamt, bei Benennung der EU, das EUIPO in Alicante.
Wenn Ihr Unternehmen eine vorläufige Schutzverweigerung („Provisional Refusal“) für Österreich erhalten hat, bedeutet das:
Das Österreichische Patentamt ist der Ansicht, dass absolute Schutzhindernisse vorliegen – zum Beispiel, weil es das Zeichen für beschreibend hält, oder meint, dass das Zeichen gegen die guten Sitten verstößt.
und/oder
Jemand hat Widerspruch gegen die Internationale Registrierung in Österreich auf Grundlage einer älteren Marke erhoben.
Was nun?
Noch ist nichts verloren: Das Österreichische Patentamt hat in der vorläufigen Schutzverweigerung eine Frist zur Äußerung festgelegt – in der Regel drei bis vier Monate. Ihr Unternehmen sollte prüfen, ob die vorläufige Schutzverweigerung berechtigt ist. Wenn das nicht der Fall ist, muss rechtzeitig eine Äußerung eingebracht werden, wenn man verhindern möchte, dass aus der vorläufigen Schutzverweigerung eine endgültige wird.
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Mit einer Internationalen Registrierung können Unternehmen mit einem Antrag Markenschutz in deutlich mehr als 100 Ländern erhalten.
Aber: Die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) prüft den Antrag nur formell, aber nicht auf mögliche Hindernisse nach den nationalen Vorschriften der einzelnen Zielländer. Dies erfolgt durch die Markenämter in den Zielländern – in Österreich durch das Österreichische Patentamt, bei Benennung der EU, das EUIPO in Alicante.
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Das Österreichische Patentamt ist der Ansicht, dass absolute Schutzhindernisse vorliegen – zum Beispiel, weil es das Zeichen für beschreibend hält, oder meint, dass das Zeichen gegen die guten Sitten verstößt.
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